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    Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist bisher an die Höhe des Einkommens gebunden. Wer wenig verdient, zahlt einen geringeren Beitrag als der, der viel verdient. Das ist auch gut so, weil Gesundheit nicht vom Geldbeutel abhängig sein darf, sondern solidarisch finanziert werden muss. Das sieht insbesondere die fdp ganz anders, die sich dabei auf den Koalitionsvertrag beruft. Nach Ansicht dieser Klientelpartei soll jeder den gleichen Beitrag als Kopfpauschale zahlen, unabhängig davon, ob er dazu in der Lage ist oder nicht. Das ist das genaue Gegenteil von Solidarität und ebnet den Weg zur Zweiklassenmedizin. Wer es sich leisten kann, wird gesund, wer nicht, bleibt krank. Deswegen sagt die SPD aus gutem Grund zugunsten der Versicherten: Nein zur Kopfpauschale! Hinweis: Dieser Kommentar ist unverändert aktuell, weil die Kopfpauschale immer noch beabsichtigt ist.

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Betriebsrente

Erstellt von Rolf Aschenbeck am Montag 10. Mai 2010

Im Jahr 2003 hatten lediglich 40% der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft einen Anspruch auf Betriebsrente. Dieser Prozentsatz ist seitdem nicht etwa gestiegen, sondern gesunken, weil Zusagen für eine betriebliche Altersversorgung immer weniger erfolgt sind. Aber auch die durchschnittliche Höhe  der  Betriebsrente von maximal 500 Euro monatlich ist nur insoweit angepasst worden, als die Inflationsrate berücksichtigt worden ist, wenn  das Betriebsrentengesetz angewendet wird.


Wer als ehemaliger Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Betriebsrente hat, ist arm dran, obwohl er jahrzentelang gearbeitet hat. Es ist kein Sozialneid, sich darüber aufzuregen, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende der HRE nach 18 Monaten seiner inkompetenten Tätigkeit eine Betriebsrente von jährlich 240.000 Euro erhält. Verdient hat er sie nicht, aber er bekommt sie. Eine solche Höhe ist nicht nur völlig unverhältnismäßig, sie ist auch skandalös, zumal sie auch noch vom Steuerzahler finanziert werden muss. Steuerzahler sind im wesentlichen die, die keinen oder nur einen vergleichsweise geringen Anspruch auf Betriebsrente  haben.

Man muss sich das mal vorstellen: Da rackert sich ein Arbeitnehmer zum Wohl des Unternehmens jahrzehntelang ab, bringt also permanent seine Leistung und wird mit einer mickrigen Betriebsrente abgespeist, wenn er denn eine solche erhält. Im Gegensatz dazu wird eine Nichtleistung nach kurzer Zeit mit einer geradezu abenteuerlichen Betriebsrentenhöhe belohnt, von der Millionenabfindung für eine kurze Anwesenheit ganz abgesehen.

Fazit: Nichtleistung lohnt sich, Leistung lohnt sich nicht.


München. Leisten kann es sich die chronisch defizitäre Münchner Staatsbank Hypo Real Estate (HRE) nicht. Doch der gerade spektakulär ausgeschiedene Vorstandschef Axel Wieandt wird als Pensionär nach nur 18 Monaten im Amt jährlich knapp 240 000 Euro Betriebsrente erhalten. Das geht aus dem Geschäftsbericht hervor. Die Pensionszusage ist schon nach einem Jahr “vertraglich unverfallbar”. Damit ist an der üppigen Pension nach kurzem Gastspiel rechtlich nicht zu rütteln. Ein Konzernsprecher wollte die Absicherung des ehemaligen Bankchefs nicht weiter kommentieren. Als Hintergrund für den Rücktritt Wieandts gilt vor allem ein Streit mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) um Sondervergütungen von der Bank.

Geschlossen wurden die Verträge mit Wieandt in einer Zeit, als die HRE noch nicht verstaatlicht war, aber der Bund de facto schon das Sagen hatte. Die Bezahlung von Bankern, deren Institute wie die HRE vom Staat gestützt werden, war aber stets ein heißes Thema. So geht niemand davon aus, dass die Bezahlung Wieandts vom Bund unbemerkt geregelt wurde. Abkassiert hat dieser auch in anderer Hinsicht. Für 2009 hat der 46-Jährige insgesamt ein Gehalt von 1,5 Millionen Euro eingesteckt, obwohl für HRE-Banker heute eine Gehaltsobergrenze von 500 000 Euro jährlich gilt. In Kraft getreten ist dieser Passus für die Münchner aber erst im April 2009. In den neun Monaten bis Ende 2009 hat Wieandt 429 000 Euro verdient. In den drei Monaten zuvor waren es 1,063 Millionen Euro.

Ungewöhnlich an Wieandts mit dem 60. Lebensjahr wirksamen Rentenansprüchen ist, dass sie schon nach einem Jahr Vorstandstätigkeit gelten, sagen Branchenkenner. Normalerweise müsse ein Vorstandsvertrag einmal verlängert werden, ein Manager also mehrere Jahre im Amt sein, bevor ihm eine Pension sicher ist.

Die Bank ist aber noch weit davon entfernt, die Gehälter oder Pensionen ihres Managements zu verdienen. Das Auftaktquartal 2010 brachte zwar im Vergleich zum Vorjahr einen um 82 Millionen Euro auf 324 Millionen Euro gesunkenen Verlust, teilte die Bank am Freitag mit. Schwarze Zahlen wird sie aber erst 2012 wieder schreiben, sagte die neue HRE-Chefin Manuela Better. Zudem ist die HRE als Staatsfinanzierer bei den europäischen Krisenländern so stark engagiert wie sonst keine deutsche Bank. Das Volumen beträgt 80 Milliarden Euro. Das verteilt sich jeweils etwa hälftig auf direkte Staatsanleihen und Gelder, die in jeweiligen Kommunen oder Staatsfirmen stecken. Allein an den griechischen Staat hat die HRE 7,8 Milliarden Euro verliehen. Weitere 2,7 Milliarden Euro gingen an Spanien und 1,6 Milliarden Euro an Portugal.

Bislang hat der Bund knapp acht Milliarden Euro direkt in die HRE gepumpt, um ihre Pleite zu verhindern. Es steht schon länger fest, dass noch weitere zwei Milliarden Euro fällig sind. Dazu kommen Staatsgarantien für die HRE, die in der Spitze bei 102 Milliarden Euro lagen. So lange die HRE in den roten Zahlen steckt, zahlt der Bund und damit der Steuerzahler die Managergehälter und -pensionen.(tmh)

Anmerkung der Redaktion: Sozialschmarotzer sind nicht die, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, sondern die, die sich trotz Nichtleistung auf Kosten der Allgemeinheit ungeniert bereichern können. Wieder einmal zeigt sich,  dass die Relationen nicht mehr stimmen und diese nicht etwa verurteilt, sondern von einer politischen Kaste gebilligt werden.

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