US-Schiedsgericht vs Rechtsstaat

Der Energiekonzern Vattenfall klagt wegen des Atomausstiegs gegen Deutschland. Der Konzern fordert rund fünf Mrd. Euro. Entscheiden soll ein US-Schiedsgericht. Lesen Sie den leicht redaktionell geänderten Beitrag von Jakob Schlandt, dem Hamburger Abendblatt entnommen.

Ein milliardenschwerer Rechtsstreit um den deutschen Atomausstieg geht seit Montag in die heiße Phase. Das Bemerkenswerte: Die Atomkraftwerke, um die es geht, stehen in Deutschland, die Entscheidung über den beschleunigten Atomausstieg fiel in Deutschland. Der Betreiber der Anlagen, Vattenfall, sitzt in Berlin und Hamburg. Doch das „Gericht“ tagt in Washington, nicht weit vom Weißen Haus.

Dort haben die bis Ende kommender Woche dauernden mündlichen Verhandlungen vor dem Internationalen Schiedsgericht der Weltbank, kurz ICSID, begonnen. Die Gegner von internationalen Handelsabkommen wie TTIP und Ceta sehen darin ein Paradebeispiel für unfaire und undemokratische Verfahren, die damit möglich würden.

Klage auch vor Bundesverfassungsgericht

In dem Streitfall, der Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland, geht es aber auch um viel Geld, für das im Falle einer Niederlage die Steuerzahler aufkommen müssten. 4,7 Milliarden Euro will Vattenfall als Schadensersatz für die „Enteignung“ durch den beschleunigten Atomausstieg, der nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 beschlossen wurde. Damals wurden auch die beiden Vattenfall-Atommeiler in Krümmel und Brunsbüttel bei Hamburg auf staatliche Anweisung stillgelegt.

Zu Unrecht, meint Vattenfall. Der Konzern hat wie die anderen deutschen Atomkraftwerksbetreiber auch vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt – mit eher geringen Erfolgssaussichten. Doch den Schweden stand noch ein weiterer, höchst umstrittener Klageweg offen: Wegen der Energiecharta, einem Handelsabkommen zwischen mehr als 50 Ländern, darunter Deutschland und Schweden, konnte der Konzern 2012 auch vor das internationale Tribunal ziehen.

Vattenfall hält sich für Opfer staatlicher Willkür

Nach Informationen dieser Redaktion sieht sich der Konzern in der Klageschrift diskriminiert, weil er als einziger alle Atomkraftwerke habe abschalten müssen. Die noch übrigen staatlich festgelegten Laufzeiten seien verfallen. Zusätzlich entstünden die Kosten für den Rückbau nun früher. Auch die Steuer auf Brennstäbe benachteilige Vattenfall. Der Konzern pocht darauf, dass seine Atomkraftwerke sicher gewesen seien, unter anderem mit dem Verweis auf europäische Stresstests und deutsche Untersuchungen. Kurz: Vattenfall hält sich für ein Opfer staatlicher Willkür.

Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium sieht das ganz anders. Die neuen Gesetze seien 2011 als begründete Reaktion auf die Katastrophe von Fukushima verfasst worden und, so ein Sprecher, „frei von Willkür und Diskriminierung“ gewesen. Ein Schadensersatzanspruch sei unbegründet.

 Anwälte als Richter

Der Ausgang des Verfahrens, das noch etwa bis Mitte 2017 laufen könnte, ist damit völlig offen. Das liegt auch daran, dass es sich bei dem „Schiedsgericht“ bei Lichte betrachtet eher um ein Tribunal handelt: Die „Richter“ sind internationale Anwälte, die mal für den Staat, mal für Unternehmen und mal als neutraler Entscheider fungieren – jenseits gewöhnlicher rechtsstaatlicher Mechanismen. Die Rechtsgrundlage ist schwammig. „Fair und gerecht“, so steht es in der Energiecharta, müssten ausländische Investoren behandelt werden. Das lässt viel Interpretationsspielraum.

Zudem ist es erst das zweite Verfahren, in dem Deutschland verklagt wurde: Im anderen, ebenfalls von Vattenfall geführt wegen teurer Umweltauflagen für das neue Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg, kam es gar nicht zu einem Urteil, sondern man einigte sich davor auf einen Vergleich. Immerhin: Bei dem laufenden Verfahren wird etwas mehr Transparenz hergestellt. In Teilen wird die mündliche Verhandlung im Internet übertragen.

Kritiker halten Verfahren für skandalös

Peter Fuchs von der Nichtregierungsorganisation PowerShift hält das ICSID-Verfahren für „skandalös“. Es zeige, dass derartige Schiedsgerichtsverfahren internationalen Konzernen die Möglichkeit eröffneten, nationales Recht auszuhebeln und, in diesem Fall, den von einer breiten Mehrheit befürworteten Atomausstieg. Diese Drohkulisse schränke Staaten schon im Vorfeld in ihrer Entscheidungsfreiheit ein.

Das Verfahren kommt aber auch zur Unzeit für die Unterstützer des Freihandels im Allgemeinen. Die umstrittenen Verträge der EU mit Kanada (Ceta) sowie mit den USA (TTIP) sehen ebenfalls Schiedsgerichtsverfahren vor. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist zwar darauf, dass für Ceta bereits neue Regeln vereinbart worden seien. Wenn etwa ein kanadisches Unternehmen den deutschen Staat verklagt, weil er vermeintlich unfaire Regeländerungen vornimmt und damit Eigentum entwertet, sollen die Verfahren deutlich transparenter werden.

Die Kritiker sehen das freilich anders: Internationalen Großinvestoren stehe damit weiterhin ein Sonderweg offen, über den sie unter Umgehung normaler rechtsstaatlicher Verfahren Druck ausüben und Schadensersatz erstreiten könnten.

Kommentar

Sogenannte „Internationale Anwälte“, wer auch immer sie berufen hat, wahrscheinlich internationale Konzerne, sollen als „Schiedsgericht“ in den USA über den Atomausstieg in Deutschland entscheiden und gleichzeitig nationales Recht aushebeln können. Wo sind wir denn? Wir sind vor der Vereinbarung der Handelsabkommen TTIP und CETA und erleben jetzt die Blaupause interessengeleiteten Verhaltens gegen demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze. Willkürliche Forderungen, die auch noch unternehmerisches Fehlverhalten bemänteln sollen, werden (wesentlicher) Teil unternehmerischen Handelns.

Ein ehrbarer Kaufmann, von denen es in Deutschland noch genug gibt, kann angesichts einer solchen Perversion nicht gleichgültig sein, sondern muss allein wegen seines Selbstverständnisses  gegen solche Verfahren Position beziehen.

Vattenfall gehört zu den Unternehmen, die sich selbst ins Abseits gestellt haben. Jedwede Unterstützung für ein solches Unternehmen ist fehl am Platz. Die bisherigen Kunden von Vattenfall sind ausdrücklich aufgefordert, sich so schnell wie möglich einen anderen Stromanbieter zu suchen.

Rolf Aschenbeck

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