Banalität des Bösen

Die Ähnlichkeit der Häuser ist auffällig. Die Villa der Wannseekonferenz und das Landhaus Adlon bei Potsdam. Diese Ähnlichkeit ist kein Zufall, sonden von den Rassisten und Antisemiten beabsichtigt, um auf die gemeinsamen Grundlagen ihrer perversen Ideologie hinzuweisen. Lesen Sie den redaktionell geänderten Bericht von Holger Schmale, dem HA entnommen.

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Bauernproteste

 

Ja, die Landwirte haben es geschafft, mit ihren überdimensionierten Treckern in den vergangenen Wochen auf sich aufmerksam zu machen, z.T. leider rücksichtslos. Aber war diese Aufmerksamkeit begründet, war sie ökonomisch vertretbar, verhältnismäßig und frei von Straftaten? Die meisten Landwirte werden diese Fragen bejahen. Aber stimmt das auch? Lassen Sie sich überraschen.

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Gefährdung der Demokratie

Wer wie CDU-Chef Friedrich Merz über Menschen auf der Flucht spricht, „sollte sich schämen“, sagt Christian Streich. Der Trainer des SC Freiburg bezieht klar Position, sorgt sich um die Demokratie in Deutschland. Er wünscht sich, dass mehr Menschen sich gegen AfD & Co. zur Wehr setzen. Lesen Sie den Beitrag, ntv.de entnommen.

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Armutsfalle

20,9% der Bevölkerung in Deutschland war 2022 von Armut betroffen (Statistisches Bundesamt, Bericht 2023). Diesen Bericht hat kaum jemand zur Kenntnis genommen. Und selbst die Betroffenen, die lautstark auf ihre überwiegend unverschuldete Not hinweisen, werden überhört.

Menschenmassen stehen in einem Schulhof Schlange

Warten auf Lebensmittel: die Arche in Berlin-Hellersdorf Foto: Markus Schreiber/ap

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Milliardenvermögen

Superreiche besitzen mindestens 1.4 Billionen Euro, also 1400 Milliarden, die ständig weiter steigen. Eine unvorstellbare Summe, die sich rund 226 Milliardäre1 teilen. Ihre Steuersätze hingegen sind seit 1995 drastisch gesunken und haben insgesamt einen Anteil von 0 bis 0,5 Prozent ihres Vermögens. Lesen Sie den erweiterten Beitrag von Lara Ritter, der taz entnommen.

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Bundesverfassungsgericht

Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BferVG) vom 15. November 2023: Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzes über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) vom 18.Februar 2022 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 194) sind mit Artikel 109 Absatz 3, Artikel 110 Absatz 2 Satz 1 sowie Artikel 115 Absatz 2 unvereinbar und nichtig.

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