Krankenhausreform Erklärung des AOK-Bundesverbands

Die im Zuge der anstehenden Krankenhausreform geplante Verlagerung von Krankenhausbehandlungen in den ambulanten Bereich und die qualitätsorientierte Konzentration von Klinikleistungen auf weniger Standorte können auch wichtige Beiträge zur Lösung der Personalprobleme in den deutschen Krankenhäusern leisten. Lesen Sie die gekürzte und redaktionell geänderte Presseerklärung des AOK-Bundesverbands.

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GKV-Finanzdefizit

Der Finanzbedarf in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist deutlich höher als bislang vom Bundesgesundheitsministerium angenommen. Das IGES1 Institut hat im Auftrag der DAK-Gesundheit errechnet, dass die Finanzlücke 2023 bei 19 Milliarden Euro liegt und bis 2025 auf über 30 Milliarden Euro ansteigt.

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Kostenverlagerung

Gesamtgesellschaftliche Aufgaben werden wiederum und verstärkt aus Beitragsmitteln der GKV finanziert. Mit dieser erneuten Kostenverlagerung werden wiederholt die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen systemwidrig belastet, obwohl die Finanzierung solcher Aufgaben über Steuern zu erfolgen hätte. Lesen Sie die folgenden Infos, krankenkassen-direkt entnommen.

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GKV-Leistungsausgaben

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist im Gegensatz zur PKV eine Solidargemeinschaft. Das Risiko einer Erkrankung tragen alle Versicherten, weil jeder krank werden kann und sich dann darauf verlassen muss, als Beitragszahler ohne zusätzliche Kosten medizinisch versorgt zu werden. Aber ist das so?

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PKV

Beim Kassenwechsel droht die Kostenfalle, so das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 06.10.2010, was Gutverdiener nicht veranlassen sollte, ab 2011 sofort zur privaten Krankenversicherung zu wechseln, obwohl ihnen dieser  Wechsel gesetzlich ermöglicht wird mit dem Ziel,  die GKV zu schwächen.  Diese Gutverdiener(über 4000 Euro mtl.)  sollten die Kosten und die Leistungen  genau vergleichen. Denn was der private Versicherer für Verwaltung und Verkauf von Privatpolicen in erheblicher Höhe ausgibt, fehlt für Leistungen oder Altersrückstellungen.

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Krankenkassenbeitrag

Bekanntlich haben die einzelnen Krankenkassen seit Januar 2009 nicht mehr die Möglichkeit, den Beitragssatz für ihre Kasse autonom zu bestimmen, sondern es gilt wie bei der Rentenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser hatte bis zum 30.Juni 2009 eine Höhe von 15,5% des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit3675 €) und ab Juli 2009 eine solche von 14,9%. Davon zahlen Arbeitnehmer und Rentner 7,9% und die Arbeitgeber 7,0%.

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